Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 07.06.2021 - 6 L 493/20 |
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 07.06.2021 - 6 L 493/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2021 - 6 S 18.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 6 S 18.21
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 I 3.22
Einrichtung gemäß § 45 SGB 8; Anforderungen an die Einrichtungskonzeption
Den daraufhin gestellten Antrag auf vorläufige Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners, im Wege einstweiliger Anordnung eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII zum Betrieb der Einrichtung zu erteilen, lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2021 - VG 6 L 493/20 - mit der Begründung ab, die Vollstreckungsgläubigerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihr durch die nicht sofortige Erteilung der begehrten Erlaubnis irreparable Nachteile für ihren Geschäftsbetrieb entstünden, die ein Zuwarten bis zur Hauptsacheentscheidung als nicht zumutbar erscheinen ließen.